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16.02.2018

Richtlinien zur Vergabe der eigenen Mittel im Stadtbezirksrat Ricklingen

(vom 4. Juli 2017)

Der Stadtbezirk Ricklingen will das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig fördern und unterstützen. Er setzt sich zudem für die Verbesserung von Lebensbedingungen im gesamten Stadtbezirk mit seinen Stadtteilen Ricklingen, Wettbergen, Oberricklingen, Mühlenberg und Bornum ein.

Der Bezirksrat fördert die Eigeninitiative von Bewohnerinnen und Bewohnern und unterstützt Projekte und Maßnahmen insbesondere aus den Bereichen Erziehung, Kultur, Bildung, Soziales und Sport im Stadtbezirk.

Hervorzuheben ist das Bestreben des Bezirksrates, soziale Vorhaben zu unterstützen und generationen- sowie nationalitätenübergreifende Projekte zu erhalten und / oder zu initiieren.

Anträge sind schriftlich zu richten an die

Landeshauptstadt Hannover
Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten
- OE 18.63.09.brb -
Postfach 125
30001 Hannover

Sie können auch per E-Mail an 18.63.09.brb@hannover-stadt.de gesandt werden.
In diesem Fall muss das handschriftlich unterzeichnete Antragsanschreiben im Original nachträglich übermittelt werden.

Entscheidungskriterien

Die Finanz-AG erarbeitet ihre Beschlussempfehlungen anhand der Umstände des Einzelfalls und grundsätzlich in freiem Ermessen. Die Ermessensausübung soll sich dabei an folgenden Kriterien orientieren:

Zuwendungen werden für Projekte und Maßnahmen gewährt, die einen wesentlichen Wirkungsbezug zum Stadtbezirk aufweisen. Ein solcher Wirkungsbezug liegt insbesondere dann vor, wenn sich das Projekt oder die Maßnahme spezifisch an die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks richtet oder das Projekt im Stadtbezirk durchgeführt wird und es im öffentlichen Interesse liegt. Bei entsprechender Begründung durch die oder den Antragstellenden kann auch ein Wirkungsbezug in anderer Weise angenommen werden.

Anforderungen

  1. Der Antrag ist von einem Verantwortlichen, z. B. einem Mitglied des Vorstandes, zu unterschreiben.
  2. Der Verwendungszweck muss klar erkennbar sein. Die beantragte Förderungssumme ist zu beziffern.
  3. Es ist mindestens ein Kostenvoranschlag, ab einer Antragssumme von 1.000 Euro zusätzlich ein Vergleichsangebot beizufügen.
  4. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen, aus dem sowohl Eigenleistungen als auch Drittmittel hervorgehen. Es ist zu bestätigen, dass Eigenmittel nicht in ausreichender Höhe erbracht werden können, sowie ggf. darzulegen, dass andere Fördermittel nicht zur Verfügung stehen.
  5. Aus der Zuwendung können keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden.
  6. Anträge sollen spätestens einen Monat vor einer Bezirksratssitzung eingereicht werden, um in dieser Sitzung entschieden zu werden. Der Bezirksrat behält sich vor, Anträge zurückzustellen, wenn sie nicht abschließend beraten werden konnten.

Hannover, den 04.07.2017

Download der
Richtlinien zur Vergabe der eigenen Mittel im Stadtbezirksrat Ricklingen (vom 4. Juli 2017) (PDF, 70 KB)

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